Ostpreußische Nachrichten, Folge 11 vom November 1954

Ostpreußische Nachrichten

Folge 11 vom November 1954

 

Seite 1   Das Problem der deutschen Ostgebiete

Fünf Grundsätze der Rückgewinnung - Der Weg der Verhandlungen

Von unserem Korrespondenten

Das regierungsamtliche Mitteilungsblatt veröffentlichte vor kurzem ohne eigenen Kommentar fünf Grundsätze für die Rückgewinnung der deutschen Ostgebiete, die vom „Heimatvertriebenen-Pressedienst" (hvp) aufgestellt worden sind. Darin wird eingangs festgestellt, dass unter den Vertriebenen „nicht in einem einzigen Falle" eine gewaltsame Lösung des Oder-Neiße-Problems" auch nur am Rande einkalkuliert worden sei. Vielmehr denke man allgemein ausdrücklich an Verhandlungen.

 

Damit sei die Erörterung zugleich „auf die realpolitische Ebene gehoben". Wörtlich heißt es: „Verhandlungen setzen voraus, dass nach dem Grundsatz des «do ut des» (Gib, damit dir gegeben wird) vorgegangen wird, und dass ein Ausgleich der Machtfaktoren zur Herstellung oder Verbesserung des Gleichgewichts angestrebt, dass also der Frieden stabilisiert wird."

 

Weiter wird in den Grundsätzen festgestellt, dass solche Verhandlungen nur von einem deutschen Staat geführt werden könnten, der „nicht nur willens, sondern auch in der Lage" sei, das Heimatrecht der Vertriebenen zu vertreten. Nach Möglichkeit müssten solche Verhandlungen zugleich durch befreundete Mächte gefördert werden, deren Unterstützung zu gewinnen sei.

 

Die Verhandlungen müssten „mit wirklichen, vorhandenen Faktoren" geführt werden, „nicht nur mit solchen, die vorgeben, politische Größen zu sein". Dieser Satz scheint sich gegen die polnischen Exilpolitiker zu wenden. Schließlich wird festgestellt, schon die Tatsache, dass Verhandlungen als ausschließliches Mittel vorgesehen seien, bedeute, dass „schrittweise Lösungen" einberechnet würden.

 

 

Seite 1   Manteuffel, Vorsitzender des VdL

Der Vorsitzende der deutsch-baltischen Landsmannschaft, der CSU-Bundestagsabgeordnete von Manteuffel-Szoege wurde in Bonn zum Vorsitzenden des Verbandes der Landsmannschaften gewählt. Der bisherige Vorsitzende, Lodgman von Auen, hatte aus Gesundheitsrücksichten auf seine Wiederwahl verzichtet.  

 

Wir wünschen dem neugewählten Vorsitzenden des Verbandes der Landsmannschaften für seine Tätigkeit, dass es ihm vergönnt sei, zu vollenden, was sein Vorgänger, Dr. Lodgman von Auen, angestrebt hat: Die Einheit der Vertriebenen und ihr zielbewusstes Wirken für die Schaffung eines neuen Europas.

 

 

Seite 1   Verbesserung der Unterhaltshilfe

Rund 880 000 empfangen nach dem Lastenausgleichsgesetz Unterhaltshilfe. Die Bezüge dieses Personenkreises werden vom Dezember an erhöht. Dem vom Bundestag in zweiter Lesung verabschiedeten Gesetz zufolge verbessert sich die monatliche Unterhaltshilfe von 85,-- auf 100,--  DM, für Ehegatten und Pflegepersonen von 37,50 auf 50,-- DM und für Kinder und Vollwaisen von 27,50 auf 35,-- DM.

 

Diese Erhöhung gilt rückwirkend vom 1. Juli 1954. Für die zurückliegenden Monate sollen die Beträge als Nachzahlung noch vor Weihnachten in die Hände der Berechtigten kommen. Die Zustimmung des Bundesrates zu diesem Gesetz wird als sicher angesehen.

 

Die von den Betroffenen dringend erwartete Aufbesserung der Unterhaltshilfen soll zunächst in der Form von Vorschusszahlungen erfolgen. Zu Beginn des nächsten Jahres soll jedoch in einer Novelle zum Lastenausgleichsgesetz diese Verbesserung endgültig verankert werden.

 

Diejenigen Personen, die m Berlin bereits Unterhaltshilfe nach dem Lastenausgleichsgesetz beziehen, sollen in die Verbesserung gleichzeitig eingesetzt werden, wobei für diesen Personenkreis ebenfalls mit den Nachzahlungen noch vor Weihnachten gerechnet werden kann. Insgesamt werden bei

der Dezemberzahlung für den Hauptempfänger der Unterhaltshilfe 75,-- DM, für den Ehegatten 62,50 DM und für Kinder 37,50 DM für die seit Juli vergangenen fünf Monate ausgehändigt werden.

 

 

Seite 1   Auch sie gehören zu Europa

(Eigenbericht)

Zu den bedeutendsten Ereignissen dieses Herbstes zählen die „Tage slawischer Kultur", die von der Deutschen Gesellschaft für Osteuropakunde und dem Süddeutschen Rundfunk in Verbindung mit der Stadt Stuttgart vom 16. bis 24. Oktober in Stuttgart veranstaltet werden. Sie sollen daran erinnern, dass auch die etwa 200 Millionen Slawen hinter dem Eisernen Vorhang zu Europa gehören und einen wichtigen Beitrag zur europäischen Kultur geleistet haben.

 

Mit beschwörender Stimme warnte der 77-jährige Heidelberger Professor Willy Hellpach vor dem Gremium der Deutschen Gesellschaft für Osteuropakunde davor, den Blick einseitig auf den Westen zu fixieren. Die Stuttgarter „Tage slawischer Kultur" sollten dazu beitragen, dass wir uns der großen „germano-slawischen Schicksalsverbundenheit" erinnern, die jahrhundertelang bestanden habe und trotz der 33 deutsch-französischen Kriege für die Weltgeschichte der Zukunft von größerer Bedeutung sei als man heute anzunehmen geneigt wäre.

 

 „Der Tag der Wiedervereinigung, auf den wir uns vorzubereiten haben, kann,“ rief Hellpach aus, „zu einer Katastrophe werden, wenn wir nicht daran denken, dass die eigentlichen Probleme erst hinter der Oder-Neiße-Linie beginnen. Auch wenn heute Europa in zwei Erdteile auseinanderzufallen droht, hängt ein gut Teil seiner Zukunft davon ab, dass es in dem Riesenraum zwischen Oder und Weichsel zu einem vernünftigen Zusammenleben von Deutschen und Slawen kommt."

 

Eine der wichtigsten Thesen Hellpachs lautete: die heutige Spaltung Europas ist ideologischer, nicht geographischer Natur. Der Kommunismus ist eine westliche Erfindung. Die Russen haben ihm nur das Sowjetsystem dazugegeben, aber dieses ist ja längst von der Parteiapparatur an die Wand gedrückt worden. Nicht die Slawen seien unsere Gegner, sondern die Funktionäre.

 

In diesem Zusammenhang sprach Hellpach von Versäumnissen der Außenpolitik Stresemanns, die sich einseitig auf den Westen eingestellt habe. Er selbst habe - wenn auch vergebens - mit anderen den Außenminister auf die Entwicklung in Polen und der Tschechoslowakei aufmerksam gemacht.

 

Was können wir heute tun? Das Gespräch, das der Leipziger Kirchentag ermöglicht hat, nicht wieder abreißen lassen; in Kontakt mit der Welt des Ostens bleiben; uns vorbereiten auf die Probleme der Zukunft, auch wenn sie vielleicht erst der nächsten Generation, ja womöglich erst den nächsten Generationen zur Lösung aufgegeben werden.

 

 

Seite 1   Ostdeutsche Schulnamen

Im Rahmen würdiger Schulfeiern, an denen sich auch Vertreter des Berliner Landesverbandes der Vertriebenen beteiligten, wurden fünf Charlottenburger Oberschulen ostdeutsche Namen verliehen. Die 1. Oberschule praktischen Zweiges (OPZ) in Charlottenburg, Bleibtreustraße, erhielt den Namen „Ostpreußenschule",

die 2. OPZ, Kamminer Straße, den Namen „Westpreußen",

die 3. OPZ, Schustehrusstraße, den Namen „Schlesien",

die 4. OPZ in der Danckelmannstraße den Namen „Pommern" und

die 5. OPZ in der Leistikowstraße den Namen „Danzig".

 

 

Seite 1   Was die Anderen meinen

London. Die Polen hätten die Vereinbarungen der Londoner Konferenz „mit gemischten Gefühlen aufgenommen", schreibt das Zentralorgan der polnischen Emigration in England, der Londoner „Dziennik Polski", in einem Leitartikel zu dem Ergebnis der Londoner Konferenz.

 

Erfreulich sei, dass Deutschland automatisch die Garantien verlieren werde, die ihm die Übereinkunft nach seiner Ratifizierung gibt, wenn es versuchen würde, „die Oder-Neiße-Grenze gewaltsam zu revidieren". Außerdem werden die Rüstungsbeschränkungen begrüßt, zu denen sich die Bundesrepublik verpflichtet hat. Gleichzeitig aber bringt der „Dziennik Polski" sein Missfallen über das Vertrauen zum Ausdruck, das die angelsächsischen Mächte Deutschland gegenüber bewiesen: Es sei „zu befürchten", so heißt es hierzu, dass nunmehr „sich die Stellung Deutschlands in der Weltpolitik weiterhin verstärkt".

 

 

Seite 1   Polen verstärkt deutschsprachige Publizistik

Berlin. Im Zuge der „neuen Politik gegenüber der deutschen Minderheit" sind die deutschsprachigen Sendungen des polnischen Senders in Breslau wesentlich erweitert worden. Die Sendungen sind dazu bestimmt, die in der Heimat verbliebenen Deutschen „für die Volksrepublik Polen" zu gewinnen, außerdem handelt es sich um Programme mit kommunistischer Tendenz. Die Sendungen sind des Weiteren auch so gehalten, dass sie auch auf die Sowjetzonen-Bevölkerung im Sinne der „Gemeinschaft der Volksdemokratien" wirken sollen. Auch auf dem Gebiete der deutschsprachigen Presse ist ein weiterer Ausbau geplant. Wie verlautet, soll das seit einigen Jahren in Breslau erscheinende deutschsprachige polnisch-kommunistische Wochenblatt „Arbeiterstimme" zur Tageszeitung ausgebaut werden.

 

 

Seite 1   Werben um „deutsche Minderheit"

Berlin. Die im vergangenen Monat in Schlesien veranstalteten Diskussionen zwischen polnischen Partei- und Gewerkschaftsfunktionären und „Angehörigen der deutschen Minderheit", auf denen von einer „Verstärkung der Freundschaftsbande zwischen der Regierung Volkspolens und der deutschen Minderheit" gesprochen wurde, sind jetzt auch auf Ostpommern und den polnischen Verwaltungsteil von Ostpreußen ausgedehnt worden.

 

In Stettin, Kolberg und Köslin fanden Anfang Oktober die ersten derartigen Versammlungen, teilweise auch persönliche Besuche bei den in ihrer Heimat zurückgebliebenen Deutschen statt. Polnische Parteifunktionäre erklärten in Köslin und Allenstein, dass „gewisse erschwerende Maßnahmen, die vor längerer Zeit der deutschen Minderheit gegenüber getroffen wurden", im Laufe der nächsten zwei Jahre beseitigt werden sollen.

 

 

Seite 2   Die Bundestagsdebatte über das Feststellungsgesetz Stellungnahme des Verbandes der Landsmannschaften (VdL)

Eine Debatte konnte man die Behandlung der Großen Anfrage des GB/BHE im Bundestag am 23. September kaum nennen. Denn das Interesse des Hohen Hauses war auffallend gering. Die vorangegangene sechsstündige Aussprache über die Vertriebenenpolitik der Bundesregierung anhand der SPD-Anfrage mag die Volksvertreter ermüdet haben. Der Bundesfinanzminister als der wichtigste Mann auf der Regierungsbank war lediglich durch seinen Staatssekretär vertreten, und die SPD beteiligte sich an der Aussprache nicht.

 

Die Große Anfrage lautete im Wesentlichen:

1. Worauf ist es zurückzuführen, dass mehr als zwei Jahre nach Verabschiedung des Feststellungsgesetzes noch nicht eine einzige Rechtsverordnung über die Bewertung der Vertreibungsschäden erlassen worden ist, und was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um Abhilfe zu schaffen?

 

2. Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um das Bundesausgleichsamt und die Heimatauskunftsstellen personell in die Lage zu versetzen, die ihnen obliegenden Aufgaben zu bewältigen?

 

Weiter wurde in der Anfrage festgestellt, dass in den vergangenen 2 ½  Jahren seit Verkündung des Feststellungsgesetzes Feststellungsbescheide nicht einmal in einem Halben von Hundert der Schadensfälle ergangen sind. Laut LAG ist die Schadensfeststellung mindestens so weit zu beschleunigen, dass das LAG-Schlussgesetz bis zum 31. März 1957 erlassen werden kann. Gerade das aber sei bei dem jetzigen Stand der Schadensfeststellung in Frage gestellt.

 

Wiederholt hat der VdL - und gleich ihm der ZvD/BvD - die bedrohliche Lage geschildert und dem Bundesfinanzminister Vorschläge für eine Beschleunigung der Schadensfeststellung unterbreitet. Die personelle Aufbesserung und Erweiterung in den HAStn, Ausgleichsämtern und ministeriellen Ressorts wurde dabei jedes Mal dringlicher gemacht. Selbst der Präsident des Bundesausgleichsamtes (BAA) hat den schleppenden Abfluss der eingegangenen Mittel mit dem unzureichenden Personalbestand der 650 Ausgleichsämter im Bundesgebiet mehrmals begründet. Alle diesbezüglichen Eingaben der Verbände wurden vom Bundesfinanzministerium dahingehend beantwortet, die Frage werde zurzeit geprüft. Irgendeine Verwirklichung auch nur eines der gegebenen Vorschläge erfolgte nicht.

 

In der Begründung der somit mehr als berechtigten Anfrage des GB/BHE stellte Dr. Kather (BHE) zunächst die Abwesenheit des Bundesfinanzministers als einen sehr unglücklichen Tatbestand fest. Im Falle der Unabkömmlichkeit des Mannes, an dessen Widerstand die Dinge vielfach gescheitert seien, wäre eine Verschiebung der Diskussion nach Ansicht Dr. Kathers sinnvoller gewesen. Dr. Kather monierte u. a. das unzureichende Heranziehen der Geschädigten und ihrer Verbände, das Fehlen überhaupt eines Sachbearbeiters im Bundesfinanzministerium bis zum Frühjahr dieses Jahres" und die Bearbeitung der Schadensfeststellung im BAA durch nur einen Referenten und zwei Sachbearbeiter bei einem Gesamtbestand von 4 Abteilungsleitern und 20 Referenten. Eindringlich wies der BHE-Sprecher auf die negativen Auswirkungen der unzulänglichen Schadensfeststellung sowie auf die Sinnwidrigkeit, die Verteilerseite des LAG dem Steuerminister zu unterstellen, hin. Er betonte, dass es sich nicht um parteipolitische Forderungen, sondern um die berechtigten Ansprüche der überwiegenden Mehrheit der Geschädigten und ihrer Verbände handelt.

 

Für den Bundesfinanzminister antwortete dessen Staatssekretär Hartmann. Das Ausbleiben von Rechtsverordnungen erklärte er mit den außerordentlichen Schwierigkeiten der Materie. Die beiden ersten Rechtsverordnungen werde die Bundesregierung in den nächsten Wochen beschließen. Zur personellen Besetzung im Bundesfinanzministerium und BAA äußerte er, man könne für ein einziges Gesetz nicht einen neuen Referenten einstellen, der nachher wieder überflüssig wird. Er bedauerte das langsame Vorankommen der Schadensfeststellung infolge Überlastung der Ausgleichsämter durch die Bearbeitung der Anträge zur Unterhalts- und Hausratshilfe. Bei den HAStn seien die Geschäftsprüfungen jetzt abgeschlossen, so dass der Stellenplan 1954/55 nunmehr voll ausgeschöpft werden könne. Bei Übertragung neuer, im Gesetz begründeter Aufgaben würden die HAStn dem Arbeitsanfall entsprechend verstärkt werden. Zu der Befürchtung einer nicht fristgerechten Verabschiedung des LAG-Schlussgesetzes war der Staatssekretär der erstaunlichen Ansicht, dass für den Erlass dieses Gesetzes eine genaue Kenntnis der Schäden nicht erforderlich sei. Er halte eine einigermaßen zuverlässige Schätzung der ungefähren Höhe der Schäden für ausreichend. Nach einem kurzen Überblick über die Gesamtleistungen des Ausgleichsfonds betonte der Staatssekretär, dass die Arbeiten nach der Reihenfolge der Dringlichkeit erledigt worden seien.

 

In der anschließenden Aussprache stimmten die Ausführungen der beiden einzigen Redner, Dr. Atzenroth (FDP) und Kuntscher (CDU), im Wesentlichen mit den Ausführungen Dr. Kathers überein. Im Schlusswort nannte Dr. Kather die Antwort des Staatssekretärs Hartmann, abgesehen von der wenig sachlichen Auseinandersetzung mit der Begründung der Großen Anfrage, eine Brüskierung aller Geschädigten.

 

Die Hartleibigkeit eines Bundesfinanzministers mag bis zu einem gewissen Grad verständlich sein. Es ist jedoch wenig sinnvoll oder fair, die Sparmaßnahmen so weit zu treiben, dass den Geschädigten die gesetzlich zuerkannten, an sich schon mehr als dürftigen Leistungen aus dem LAG durch immer neue Verzögerungen und bürokratische Fußangeln ungebührlich lange vorenthalten werden. Dagegen hilft nur das geschlossene Auftreten aller Interessenten, nämlich der Geschädigten, ihrer Verbände und der für die Lastenausgleichsleistungen geschaffenen Behörden. Die behördliche Spitze ist das Bundesausgleichsamt mit seinem jetzigen Präsidenten Dr. Kühne. Die Einheitsfront der Verbände kann sich nur dann durchsetzen, wenn das BAA mit seinem Präsidenten mitzieht.

 

Es sei daran erinnert, dass man vor zwei Jahren bei der Besetzung des BAA auf die

„neutrale Beamtenlösung" abkam, um einer weiteren Verhärtung der Fronten zwischen Einheimischen und Vertriebenen vorzubeugen. Die Hoffnung auf Neutralität des BAA hat jedoch bitter getrogen, nachdem der aus dem Bundesfinanzministerium stammende Präsident Dr. Kühne sich einseitig seinem früheren Herrn und Meister verschrieben und sein Amt gegen die Interessen der Geschädigten zu einer Abteilung des Steuerministeriums degradiert hat. An Stelle einer neutralen Eigeninitiative erschöpft sich die Führungstätigkeit des BAA lediglich in ständiger Absprache mit dem Bundesfinanzministerium. Es kann daher nicht verwundern, dass der LAG-Fonds anschwillt, ohne dass diese Mittel den Geschädigten rechtzeitig zugutekommen, dass die personelle Besetzung der LAG-Ämter von unten bis oben unzulänglich ist, dass die Voraussetzungen für eine fristgerechte Erarbeitung des LAG-Schlussgesetzes unter den gegebenen Verhältnissen unmöglich geschaffen werden können und dass die produktive Eingliederung der Vertriebenen zwar deklamatorisch versichert, in der Praxis aber nach der Methode „zwei Schritte vor - anderthalb zurück" betrieben wird.

 

Angesichts der verfahrenen Situation und der knappen Zeit bis zum Abschluss der Schadensfeststellung scheint es geraten, nach nunmehr zweijähriger Bevorzugung der Aufkommensseite schleunigst eine sachverständige Persönlichkeit aus dem Lager der Geschädigten an die Spitze des BAA zu setzen. Wenn seinerzeit der Gesamtkomplex mit „Ausgleich der Lasten" überschrieben wurde, muss die Regierung auch solche Persönlichkeiten an die Spitze der Exekutivorgane bringen, die einen echten Ausgleich verbürgen. Noch ist dazu Zeit.

 

 

Seite 2   Zur Diskussion unserer Arbeit

Aus dem Kreise der LM Danzig ging uns noch folgende Zuschrift zu:

Die letzten diesjährigen großen Bundestreffen der ostdeutschen Landsmannschaften in den Hauptstädten der Bundesrepublik liegen hinter uns. Sie haben ihren Eindruck nach außen hin nicht verfehlt. Der Tag der Heimat im Bundesgebiet und in Berlin hat gleichfalls einen Widerhall weit über unsere Grenzen hinaus gefunden. Erfüllt von den Eindrücken und der Freude des Wiedersehens mit lieben Freunden aus der alten Heimat, sind die Teilnehmer in die Orte ihrer Wahlheimat zurückgekehrt.

 

Bei allen diesen Treffen wurde vom Recht auf die Heimat und vom Kampf um dieses Recht gesprochen. Aber sollen diese Worte nicht nur Worte bleiben, dann müssten sich sowohl die Männer in den Ministerien, wie auch die Vertriebenenverbände Gedanken darüber machen, welche neuen Wege einzuschlagen sind, um alle guten Gedanken und Pläne Wirklichkeit werden zu lassen.

 

Es ist kein Geheimnis, dass bei einer großen Zahl von Vertriebenen mit der wirtschaftlichen Besserstellung der Heimatgedanke verblasst. Nur diejenigen Vertriebenen, die heute noch in großer Zahl in sozial schlechten Verhältnissen leben, sehen ihr einziges Heil in der Rückkehr in die Heimat. So aber darf die Entwicklung der Dinge nicht fortschreiten. Ministerialrat Dr. Landsberg sagt zur Situation der Vertriebenen in der Schrift „Der Remter": Die Vertriebenenverbände wollen weder für das Linsengericht des Lastenausgleichs ihr Recht auf die Heimat verkaufen, noch sind sie bereit, irgendeine wirtschaftliche Eingliederungsmaßnahme anders als unter dem Gesichtspunkt der Vorläufigkeit und der Rückkehr zu sehen. Der Aufbau neuer lebensfähiger Existenzen soll nur die Gründung entsprechender Betriebe im Osten vorbereiten. Die Ausbildung der Jugend soll ausschließlich der Heranbildung geeigneten Nachwuchses für die Wiederbesiedlung des Ostens dienen." Besser konnte die Situation der Vertriebenen nicht beleuchtet werden.

 

Was nützt aber die größte Aufopferung und die größte Anstrengung des einzelnen, wenn er für diese Arbeit nicht die erforderliche Unterstützung findet. Bei der Beurteilung dieser Frage stößt man bei den Stellen, die für die Durchführung dieser Aufgaben mitverantwortlich sind und sie fördern sollen, oft auf Ansichten, die unverständlich sind.

 

Was nützen Heimattreffen, kulturelle Veranstaltungen und andere Veranstaltungen, wenn es nicht gelingt, diese Veranstaltungen mit dem Geist zu erfüllen, der notwendig ist, um die Menschen wachzurütteln. Was nützen solche Veranstaltungen, wenn nur Mittel aufgewendet werden können, die in den seltensten Fällen die Kraft der Überzeugung auf die Teilnehmer ausstrahlen. Hier werden den Landsmannschaften Aufgaben gestellt, die in keinem Verhältnis zu den ihnen für die Durchführung dieser Aufgabe zur Verfügung stehenden Mitteln stehen. Noch schlimmer sieht es bei den Berliner Landsmannschaften aus, deren an sich geringe Mittel für die Betreuung der Ostbewohner beansprucht werden.

 

Sollen nennenswerte Erfolge in der Grundhaltung der Vertriebenen erzielt werden, dann ist es höchste Zeit, dass diese Frage nicht theoretisch vom grünen Tisch aus behandelt wird.

 

Es muss in diesem Zusammenhang aber auch ein ernstes Wort an den einzelnen Vertriebenen selbst gerichtet werden. Der einzelne muss sich darüber klar sein, dass jedes Beginnen seiner Landsmannschaft, jede Kulturveranstaltung, jedes Heimattreffen, und sei es auch im kleinsten Kreise, von außen her beobachtet und das Interesse der Vertriebenen an ihrer eigenen Sache nach dem Grad ihrer Beteiligung gemessen wird. Stehe daher keiner beiseite und sage: „Auf mich kommt es nicht an." Eigentlich sollten wir aus der Vergangenheit gelernt haben, dass ein solches Verhalten gerade für uns Deutsche oft schon verheerende Folgen hatte. Gerade wir Danziger sollten uns recht lebhaft der Vorgänge in unserer Heimat im Jahre 1920 erinnern. Hätten wir damals nicht durch unsere eindeutige Willensäußerung unser Recht verfochten, dann wären wir von unserem Nachbar bereits zu jener Zeit sang- und klanglos verschluckt worden.

 

 

Seite 2   Kennen Sie die ostdeutschen Städte . . . . . . und verwechseln Sie sie auch nicht?

Sie meinen, Helgoland sei eine Insel, vom Wasser umgeben, und es liege - ja natürlich - es liegt in den Oder-Neiße-Gebieten, im Bahrenortsee in der Grenzmark Posen, Westpreußen. Oder wollten Sie etwas anderes sagen? Auch Straßburg ist eine Stadt an der schlesisch-märkischen Grenze zwischen Crossen und Züllichau, heute unter polnischer Verwaltung, gerade wie Helgoland. Kolmar, das Ihnen als Rheinstadt bekannt ist, gibt es ein zweites Mal in der Provinz Posen. Strasburg - diesmal allerdings nur mit einem „s" geschrieben - finden Sie außerdem noch ein drittes Mal in Westpreußen im Kulmer Ländchen. Und den Rhein?

 

- In Ostpreußen. Sie meinen, das sei erdichtet oder erfunden? Schlagen Sie doch den Atlas auf, prüfen Sie nach; Sie werden zweifellos noch mehr geographische Wunder erleben.

 

Hier ein paar Beispiele: Königsberg ist die Hauptstadt von Ostpreußen, das wissen Sie natürlich. Außerdem wissen Sie sicherlich auch von einem Königsberg in der Neumark, aber war Ihnen auch das deutsche Königsberg am Gran in den westlichen Ausläufern des slowakischen Erzgebirges bekannt? Naumburg ist eine Stadt in Sachsen, aber auch eine Stadt am Bober, südwestlich von Grünberg, und eine Stadt am Queis, zwischen Bunzlau und Lauban. A propos Grünberg: Eines gibt es in Schlesien, ein zweites in. Hessen. In Hessen gibt es auch ein Friedberg, ein zweites Friedberg im Westsudetenland an der Moldau. Ebenfalls im Sudetenland finden Sie Hirschberg, ein zweites - aber das wussten Sie ohnedies - im Riesengebirge.

 

Und wie wärs statt Friedberg einmal mit Friedeberg? Eins liegt im Isergebirge, das zweite in der Neumark. Und Friedland? Eins in Ostpreußen, ein zweites in Schlesien, im Waldenburger Bergland, ein drittes im Sudetenland, nördlich von Reichenberg (das Wallensteinsche Friedland), ein viertes, als „Preußisch-Friedland" bekannt, in der Grenzmark Posen-Westpreußen, und ein fünftes nicht weit davon, zur besseren Unterscheidung auch als das „Märkische" Friedland bezeichnet. Nicht fünf-, sondern „nur" dreimal (eigentlich viermal) finden Sie Landsberg, nämlich einmal an der Warthe, das zweite Mal in Ostpreußen, das dritte Mal in Oberschlesien und das vierte Mal - am Lech.

 

Damit sind wir überraschend in Süddeutschland gelandet - und weil wir hier sind: Wussten Sie schon, wo Ramsau liegt? Ich meine nicht Ramsau, das weltbekannte bergumschlossene Dörfchen im Berchtesgadener Land, sondern Ramsau bei Wartenburg in Ostpreußen? Ein drittes Ramsau gibt es noch im Altvatergebiet. Zweimal - Sie werden sich sicher erinnern - existiert Kattowitz, einmal in Oberschlesien und einmal bei Strakonitz im Westsudetenland. Zweimal existiert Beuthen, einmal in Oberschlesien und einmal bei Liegnitz. Nicht einmal Karlsruhe ist vor Ihrer Entdeckungssucht sicher: Es liegt nördlich von Oppeln, allerdings - welch ein Pech - mit „C" statt mit „K" geschrieben. Annaberg -? Natürlich, von dem einen Annaberg in Schlesien wussten Sie ebenso gut wie vom zweiten im Erzgebirge in Sachsen. Das sächsische Hochkirch, an dessen Rändern Friedrich der Große 1758 eine schwere Niederlage hinnehmen musste, ist Ihnen auch ein fester Begriff, und das schlesische Hochkirch südlich von Glogau?

 

Man kann wahrhaftig seine Wunder erleben. In der Schule lernten wir, Löwen sei eine Stadt in Flandern. Jetzt lernen wir dazu, dass Löwen an der Glatzer Neiße liegt, und Lauenburg liegt im hintersten Pommern, statt, wie uns vom deutsch-dänischen Krieg 1864 bekannt ist, an der Elbe am Südrand von Holstein - aber nein: dort liegt auch eines. Die nächste Frage, woher kommt das Fürstenberger Porzellan, aus Fürstenberg an der Weser oder Fürstenberg an der Oder? Wo liegt Osterode, im Harz oder in Ostpreußen? Und in welcher Stadt steht der berühmte „schiefe Turm"? In

Pisa -? Daneben geraten, es steht auch einer in Thorn an der Weichsel. Die vorletzte Chance gebe ich Ihnen jetzt mit der Frage, ob Sie Langemark kennen. Sie meinen in Flandern? Irrtum, es liegt in Schlesien, nördlich von Glogau. Das Langemarck in Flandern schreibt sich mit „ck". Und die letzte Chance - nebenbei bemerkt, eine ganz leichte Frage -: Haben Sie schon mal von Schwarzwald gehört? Sie meinen, es liegt auch in den deutschen Ostgebieten, südöstlich von Krotoschin in der Provinz Posen, dicht an der schlesischen Grenze? Na also, was wollen Sie noch? Sie wissen ja alles!

 

 

Seite 2  Nicht jedermann weiß …

... dass nach einer „landespolizeilichen Verordnung" zur Zeit der Jahrhundertwende auf den Hochgebirgswegen des Riesengebirges und der Schneekoppe das Radfahren verboten war.

 

... dass die bekannte Sage von Hans Heiling, die bei Aich an der Eger, in der Nähe von Karlsbad, ihren Ursprung hat, in Literatur und Musik vielfach bearbeitet wurde, u. a. im Sagenbuch der Brüder Grimm als Volkssage, ferner als Ballade von Johann Nepomuk Vogl, als Novelle von Theodor Körner, als Roman von Christian Heinrich Spieß und als Oper von Heinrich Marschner.

 

 

Seite 4   Anerkennung von Depositenkonten als Spareinlagen

In Anbetracht wiederholter Interventionen wegen der Frage der Depositenkonten hatte sich das Bundesfinanzministerium an den Sonderausschuss Bankenaufsicht mit der Bitte um eine Stellungnahme gewendet. Auf Grund der Stellungnahme des Sonderausschusses Bankenaufsicht hat das Bundesfinanzministerium in einem Schreiben vom 18. Februar — Az.: LA 4061 — 34/54 — (V) — seinerseits Stellung bezogen. Das Schreiben hat folgenden Wortlaut:

 

„Bei Anwendung des § 2 des Altsparergesetzes, des § 1 des Währungsausgleichsgesetzes und des § 15 des Lastenausgleichsgesetzes hatten sich in der Praxis Zweifel hinsichtlich der Abgrenzung des Begriffs der „Spareinlage im Sinne des § 22 des Gesetzes über das Kreditwesen" ergeben.

 

Ich habe deswegen den Sonderausschuss Bankenaufsicht am 18. Dezember 1953 um Stellungnahme zu dieser Frage gebeten.

 

Der Vorsitzende des Sonderausschusses hat mir am 5. Februar 1954 mitgeteilt, dass der Sonderausschuss Bankenaufsicht auf seiner 54. Sitzung am 28. und 29. Januar 1954 unter Punkt 9 der Tagesordnung zu der gestellten Frage wie folgt Stellung genommen hat:

 

„Der Sonderausschuss Bankenaufsicht hat keine Bedenken, wenn bei der Auslegung des Begriffes „Spareinlage" im Sinne des § 15 Abs. 2 Nr. 1 des Lastenausgleichsgesetzes, des § 1 Abs. 1 des Währungsausgleichsgesetzes und des § 2 Nr. 1 des Ansparergesetzes als Sparanlagen angesehen werden:

 

Geldeinlagen bei Kreditinstituten, die nicht den Zwecken des Zahlungsverkehrs, sondern der Anlage dienten und durch Ausfertigung einer Urkunde gekennzeichnet waren, unter der Voraussetzung, dass a) Auszahlungen nur gegen Vorlage der Urkunde bewirkt werden konnten,

b) die Urkunde bei voller Rückzahlung der Einlage zurückzufordern war,

c) über die Geldeinlage nicht durch Überweisung verfügt werden durfte,

d) eine Einlösung von Schecks unzulässig war,

e) die Ausgabe der Urkunde ohne entsprechende Einlage unzulässig war,

f) Beträge, die von dem Institut erst im Kreditwege zur Verfügung gestellt wurden, nicht gutgebracht werden durften,

g) in der Urkunde der Zinssatz, zu dem die Einlage verzinst wurde, ersichtlich gemacht war und Änderungen des Zinssatzes in der Urkunde unter Angabe des Tages der Änderung zu vermerken waren, Abweichungen, die vom Aufsichtsamt für das Kreditwesen ausdrücklich zugelassen waren, (wie z.B. im Erlass vom 3. August 1940 Tgb. Nr. 15 441/10 V), schließen die Anerkennung als Spareinlage nicht aus.

 

Ich bitte, bei Anwendung der vorerwähnten Gesetzesvorschriften nunmehr einheitlich die Stellungnahme des Sonderausschusses Bankenaufsicht zugrunde zu legen.

 

Ich darf darauf hinweisen, dass die Stellungnahme des Sonderausschusses im Ergebnis das Vorliegen der Voraussetzungen des § 22 KWG als wesentlich, das Vorliegen der Voraussetzungen der § ? 23 ff KWG dagegen nicht als unbedingt wesentlich für die Anerkennung eines Guthabens als Spareinlage im Rahmen der Lastenausgleichsgesetzgebung betrachtet. Der in der Stellung nähme erwähnte Erlass des Reichsaufsichtsamtes für das Kreditwesen vom 3. August 1940 hat deswegen hier nur Bedeutung, soweit er Erleichterungen zu § 22 KWG gestattet. Soweit bei Durchführung des Währungsausgleichsgesetzes bereits ablehnende Entscheidungen ergangen sind, die nach der Stellungnahme des Sonderausschusses Bankenaufsicht zu ändern wären, bitte ich, neuerdings gestellte Anträge entgegenzunehmen und zu bearbeiten. Ich habe keine Bedenken, dass solche Anträge auch nach Ablauf der gesetzlichen Antragsfrist (28. Februar 1954) weiter entgegengenommen werden, da der ursprüngliche Antrag fristgemäß erfolgt war und die Notwendigkeit der neuerlichen Antragstellung nicht auf einem Verschulden des Antragstellers beruht. Weitere Erörterungen der entstehenden Verfahrensfragen, insbesondere der Frage der Behandlung der zurzeit im Rechtsmittelverfahren befindlichen Anträge, behalte ich mir vor."

 

Anmerkung: Durch diese Stellungnahme wird vor allem ein großer Teil der sogenannten Depositenkonten entschädigungsfähig. Nach der Entscheidung des Sonderausschusses Bankenaufsicht ist es insbesondere nicht unbedingt erforderlich, dass die Soldeinlagen im Urkundenbuch als „Sparbuch" bezeichnet ist; es kann z. B. auch „Depositenbuch" darauf stehen, sofern nur die anderen Voraussetzungen erfüllt sind. Bei Depositenkonten wird häufig nicht die unter Buchstabe

c) aufgeführte Voraussetzung erfüllt sein; dann bleibt das Buch weiterhin nicht entschädigungsfähig.

 

 

Seite 4   Hochhaus „Königsberg" wird gerichtet Bau der Ostpreußensiedlung in Berlin weit fortgeschritten

Im Beisein von zahlreichen öffentlichen Persönlichkeiten Berlins, der Bauleitung und der Landsmannschaft Ostpreußen, wurde am Nachmittag des 26. Oktober die mit blauen und bunten Bändern geschmückte Richtkrone am Hochhaus der Ostpreußensiedlung in der Birkbuschstraße in Steglitz hochgezogen. Das 35 m hohe und 32 m lange elfgeschossige Gebäude, das im Rohbau fertig ist, war mit zwei riesigen Fahnen, der schwarz-rot-goldenen und dem Bärenbanner Berlins geschmückt. Dann standen rechts und links die Banner mit der Elchschaufel und dem schwarzen Ordenskreuz auf weißem Grund.

 

Der Polier, Hans Schmeier, sprach vom blumengeschmückten Rednerpodium, mit der Fahne der Landsmannschaft Ostpreußen in der Hand, den Richtspruch. Er wünschte den Bewohnern des Hauses, dass sie das Glück begleiten und ihnen ein langes Leben beschieden sein möge. „Der Bau soll stehen auf ewige Zeiten, keine Atombomben sollen Ihn zerreißen!" — „Für die Landsmannschaft Ostpreußen", so sagte Dr. Matthee, „ist heute ein Tag, der nicht nur m die Geschichte, sondern auch in die Herzen eingehen wird. Einheimische und Landsleute haben dieses Werk vollbracht, das beispielgebend nicht nur für Berlin, sondern auch für die Bundesrepublik ist." Er wünschte den Landsleuten, dass sie hier eine zweite Heimat finden mögen, aber immer eingedenk ihrer alten Heimat Ostpreußen.

 

Der Senator für Arbeit und Sozialwesen, Kreil, rühmte die Tatkraft, der in Berlin wohnenden heimatvertriebenen Ostpreußen und wies darauf hin, dass die Landsmannschaft Ostpreußen die erste sei, deren Initiative ein solches Werk zu verdanken sei. Er hob weiter hervor, dass sich bei dem Bau bisher nicht ein einziger Unfall ereignet habe und beglückwünschte diejenigen, die hier Wohnung nehmen können. Bezirksbürgermeister Zehden erklärte, Steglitz könne stolz sein auf das neue Wahrzeichen, das die Ostpreußensiedlung mit ihrem Hochhaus darstelle. Es werde ein schöner Tag sein, wenn die ostpreußischen Landsleute hier Ihren Einzug halten. Noch glücklicher aber würden sie sein, wenn sie in ihr geliebtes Ostpreußen zurückkehren könnten. Auch Bausenator Dr. Mahler gab seiner Genugtuung aber das Zustandekommen dieser Siedlung Ausdruck und dass es nunmehr möglich sein werde, Menschen, die so Schweres durchgemacht hätten, wieder glücklich zu machen. Ars Vertreter der Bauherren sprach Wilhelm Müller allen an dem Bau Beteiligten den Dank aus und lud zu einem zünftigen Richtschmaus in dem Schöneberger Prälaten ein. Des Ostpreußenlied und die Nationalhymne beschlossen die eindrucksvolle Feierstunde.

 

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