Allgemeine Geschäftsbedingungen des Portals Ahnenspuren

Teil 1 Allgemeine Bedingungen

 

§1 Geltungsbereich

 

(a) Ahnenspuren.de, Dietrich-Bonhoeffer-Ring 14, 64653 Lorsch (im Folgenden „Subprovider“ bzw. „Anbieter“ genannt) erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese AGB gelten auch für zukünftige Verträge zwischen den Parteien aus dem Bereich Hosting und Domains, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

(b) Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Die AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden unsere Leistungen vorbehaltlos erbringen.

(c) Ahnenspuren.de schließt als Subprovider seine Verträge mit Host Europe GmbH, Welserstraße 14, 51149 Köln als Provider ab und übernimmt dessen AGBs sofern sie mit der Tätigkeit des Subproviders in Verbindung stehen. Die AGB sind entsprechend in diesem Wortlaut übernommen und schriftlich fixiert worden.

 

§2 Leistungspflichten des Subproviders

 

(a) Die Leistungspflichten des Subproviders ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung des jeweiligen Produkts.

(b) Der Subprovider ist berechtigt, seine Leistungen zu erweitern, dem technischen Fortschritt anzupassen und/oder Verbesserungen vorzunehmen. Dies gilt insbesondere, wenn die Anpassung erforderlich erscheint, um Missbrauch zu verhindern, oder der Subprovider aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Leistungsanpassung verpflichtet ist.

(c) Stellt der Subprovider Zusatzleistungen ohne zusätzliches Entgelt zur Verfügung, hat der Kunde auf ihre Erbringung keinen Erfüllungsanspruch. Der Subprovider ist berechtigt, solche bisher vergütungsfrei zur Verfügung gestellten Dienste innerhalb angemessener Frist einzustellen, zu ändern oder nur noch gegen Entgelt anzubieten. In einem solchen Fall wird der Subprovider den Kunden rechtzeitig informieren.

(d) Der Subprovider ist dem Kunden gegenüber zu technischer Unterstützung (Support) nur im Rahmen des vertraglich Vereinbarten verpflichtet. Darüber hinaus gewährt der Subprovider dem Kunden keine kostenlosen Supportleistungen.

(e) Soweit dem Kunden feste IP-Adressen zur Verfügung gestellt werden, behält sich der Subprovider vor, die dem Kunden zugewiesene(n) IP-Adresse(n) zu ändern, wenn dies aus technischen oder rechtlichen Gründen erforderlich werden sollte.

 

§3 Bestellungen beim Anbieter

(a) Ahnenspuren.de fungiert als Anbieter bei Waren oder Dienstleistungen, die nicht im Zusammenhang des Webhosting und der Subprovider-Aktivitäten stehen.

(b) Wenn Sie bei uns Waren oder Dienstleistungen bestellen, sind Sie an Ihre Bestellung gebunden, ganz gleich, ob die Bestellung mündlich, per Brief, Telefon, Fax oder E-Mail erfolgte. Diese Bindung erlischt, falls wir innerhalb von vier Wochen weder Ihren Auftrag schriftlich bestätigen noch Ihnen die bestellte Ware liefern. Für Dienstleistungen gilt nur die schriftliche Bestätigung.

(c) Sie geben eine verbindliche Bestellung ab, wenn Sie den Online-Bestellprozess (z.B. Anmeldeformular) unter Eingabe der dort verlangten Angaben durchlaufen haben und im letzten Bestellschritt die Schaltfläche "absenden" anklicken. Nachdem Sie Ihre Bestellung abgeschickt haben, senden wir Ihnen eine E-Mail, die den Empfang Ihrer Bestellung bei uns bestätigt und deren Einzelheiten aufführt (Empfangsbestätigung). Ebenfalls erhalten Sie mit der Empfangsbestätigung alle Kundeninformationen, die Sie für Ihre Unterlagen ausdrucken sollten. Diese Empfangsbestätigung stellt keine Annahme Ihres Angebots dar, sondern soll Sie nur darüber informieren, dass Ihre Bestellung bei uns eingegangen ist. Der Kaufvertrag kommt erst zustande durch die Zusendung der von Ihnen bestellten Artikel oder Dienstleistung bzw. der Zugangsbestätigung zum Portal mit gewünschtem Benutzernamen.

(d) Ihre Bestellungen werden bei uns gespeichert. Sollten Sie Ihre Unterlagen zu Ihren Bestellungen verlieren, wenden Sie sich bitte per Telefon, E-Mail oder Fax an uns. Wir senden Ihnen gerne eine Kopie der Daten Ihrer Bestellung zu.

 

§4 Pflichten des Kunden

 

(a) Der Kunde sichert zu, dass die von ihm gemachten Angaben richtig und vollständig sind. Er verpflichtet sich, den Subprovider bzw. Anbieter jeweils unverzüglich über Änderungen der mitgeteilten Kontaktdaten sowie der sonstigen, für die Vertragsdurchführung erforderlichen Daten zu unterrichten.

(b) Der Kunde wird von allen Daten, die er auf Server des Subproviders überträgt, tagesaktuelle Sicherungskopien erstellen oder erstellen lassen, die nicht auf dem Server selbst gespeichert werden dürfen, um eine schnelle und kostengünstige Wiederherstellung der Daten bei einem eventuellen Systemausfall zu gewährleisten. Im Falle eines Datenverlustes wird der Kunde die betreffenden Datenbestände nochmals unentgeltlich auf die Server des Providers hochladen und Konfigurationen wiederherstellen.

(c) Der Kunde darf durch seine Internet-Präsenz sowie eventuell dort eingeblendeter Banner nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter (Urheber-, Marken-, Namens-, Datenschutzrechte usw.) verstoßen. Der Kunde darf seine Internet-Präsenz nicht in Suchmaschinen eintragen, wenn und soweit der Kunde durch die Verwendung von Schlüsselwörtern und ähnlichen Techniken bei der Eintragung gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter verstößt. Der Provider ist bei einem Verstoß gegen eine der zuvor genannten Verpflichtungen berechtigt, seine Leistungen mit sofortiger Wirkung einzustellen bzw. den Zugang zu den Informationen des Kunden zu sperren. 

(d) Der Kunde verpflichtet sich, vom Subprovider zum Zwecke des Zugangs zu dessen Diensten erhaltene Passwörter regelmäßig zu ändern sowie streng geheim zu halten. Der Kunde wird den Subprovider unverzüglich informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist.

(e) Der Kunde verpflichtet sich, bei Gestaltung seiner Internet-Präsenz auf Techniken zu verzichten, die eine übermäßige Inanspruchnahme der Einrichtungen des Providers verursachen. Der Subprovider kann Internet-Präsenzen mit diesen Techniken vom Zugriff durch Dritte ausschließen, bis der Kunde die Techniken beseitigt oder deaktiviert hat.

(f) Der Kunde verpflichtet sich ferner, die vom Subprovider zur Verfügung gestellten Ressourcen nicht für Handlungen einzusetzen, die gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter verstoßen. Hierzu gehören insbesondere nachfolgende Handlungen: 
(i) unbefugtes Eindringen in fremde Rechnersysteme (z.B. Hacking);
(ii) Behinderung von fremden Rechnersystemen durch Versenden/Weiterleiten von Datenströmen und/oder E-Mails (z.B. DoS-/DDoS-Attacken/Spam/Mail-Bombing);
(iii) Suche nach offenen Zugängen zu Rechnersystemen (z.B. Port Scanning);
(iv) Versenden von E-Mails an Dritte zu Werbezwecken, sofern nicht eine ausdrückliche Einwilligung des Empfängers vorliegt, oder sonst ein Erlaubnistatbestand gegeben ist;
(v) das Fälschen von IP-Adressen, Mail- und Newsheadern sowie die Verbreitung von Schadsoftware.

Sofern der Kunde gegen eine oder mehrere der genannten Verpflichtungen verstößt, ist der Subprovider zur sofortigen Einstellung aller Leistungen berechtigt. Schadenersatzansprüche bleiben ausdrücklich vorbehalten. 

(7) Ist mit dem Kunden die Durchleitung einer bestimmten Datenmenge pro Abrechnungszeitraum vereinbart, wird der Kunde dieses Limit überwachen, sofern ihm ein Werkzeug dafür zur Verfügung gestellt wird. Solange dies nicht der Fall ist, obliegt es dem Subprovider dies zu kontrollieren und den Kunden darüber zu informieren. Übersteigt das auf das Angebot des Kunden entfallende Datentransfervolumen (Traffic), die für den jeweiligen Zeitabschnitt mit dem Kunden vereinbarte Höchstmenge, sowie das Datenspeichervolumen stellt der Subprovider dem Kunden den für das überschießende Volumen entfallenden Betrag zu den hierfür vereinbarten Preisen in Rechnung. 

§5 Vertragsschluss, Vertragslaufzeit, Kündigung

 

(a) Der Vertrag kommt durch Annahme des Vertragsangebots des Kunden seitens des Subproviders bzw. Anbieters zustande. Die Annahme wird entweder ausdrücklich erklärt oder ist im Beginn der Ausführung der Leistung durch den Subprovider zu sehen.

(b) Soweit nicht anders vereinbart, beträgt die Mindestvertragslaufzeit 12 Monate und die Frist für die ordentliche Kündigung sechs Wochen zum Ende der Vertragslaufzeit. Falls nicht abweichend vereinbart, verlängert sich der Vertrag mangels Kündigung um die jeweilige Mindestvertragslaufzeit. Ist diese länger als ein Jahr, jedoch jeweils nur um ein Jahr.

(c) Unberührt bleibt das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt für den Provider insbesondere vor, wenn der Kunde

(i) mit der Zahlung der Entgelte mit einem Betrag in Höhe von zwei monatlichen Grundentgelten in Verzug gerät;
(ii) schuldhaft gegen eine wesentliche Vertragspflicht verstößt, und der Kunde trotz Abmahnung innerhalb angemessener Frist nicht Abhilfe schafft.
 

(d) Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, wobei eine Übersendung per Telefax zur Wahrung dieser Form genügt. Die Schriftform wird auch durch eine E-Mail gewahrt, sofern der Versender die Kündigung per E-Mail zum Nachweis für mindestens drei Jahre verwahrt. Die Bestätigung der Kündigung ist ebenfalls für mind. drei Jahre aufzubewahren, damit im Zweifelsfall Vertragnehmer (hier Mitglied des Portal Ahnenspuren) den Nachweis der Kündigung führen kann.

(e) Für das Domain-Registrierungsverhältnis gelten, die Kündigung betreffend, teilweise abweichende Bestimmungen, die in § 15 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgeführt sind.

 

§6 Preise und Zahlung

 

(a) Nutzungsunabhängige Entgelte sind für die jeweilige Vertragslaufzeit im Voraus fällig und zahlbar, falls mit dem Kunden kein abweichender Abrechnungszeitraum vereinbart ist. Nutzungsabhängige Entgelte sind mit dem Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums fällig und zu zahlen. Alle Entgelte richten sich nach den jeweils mit dem Kunden hierfür vereinbarten Preisen.

(b) Der Kunde kommt auch ohne Mahnung in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang einer Rechnung bezahlt.

(c) Soweit nicht anders vereinbart, erfolgen Zahlungen des Kunden durch Lastschrifteinzug. Der Kunde ermächtigt den Subprovider, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses anfallenden Entgelte einzuziehen. Die Ermächtigung gilt auch für vom Kunden mitgeteilte neue Bankverbindungen. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass sein Konto im vereinbarten Abbuchungszeitraum ausreichende Deckung aufweist. Der Kunde ist verpflichtet, dem Provider den durch eine etwaige Zahlungsverweigerung des kontoführenden Instituts entstehenden Schaden zu ersetzen.

(d) Im Falle des Zahlungsverzuges ist der Subprovider berechtigt, Zinsen in Höhe von 6 % jährlich zu verlangen. Dem Kunden ist demgegenüber der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich niedrigerer Zinsschaden entstanden ist.

(e) Der Subprovider übermittelt eine elektronische Rechnung per E-Mail. Hiermit erklärt sich der Kunde einverstanden. Verlangt der Kunde die postalische Zusendung einer Rechnung, kann der Subprovider hierfür ein angemessenes Entgelt je Rechnung verlangen.

(f) Die vorübergehende Sperrung von Diensten berührt die Zahlungspflicht des Kunden nicht.

(g) Gegen Forderungen des Subproviders kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen.

 

§7 Widerrufsbelehrung

Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB).

Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder — wenn Ihnen die Sache (vom Anbieter) vor Fristablauf überlassen wird — durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, bei Erbringung von Dienstleistungen (vom Subprovider oder Anbieter) jedoch nicht vor Vertragsschluss, bei einer Sache nicht vor Eingang der Sache beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Sachen nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB, sowie unserer Pflichten gemäß § 312g bzw. e Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.

Der Widerruf ist zu richten an:

Ahnenspuren
Fritz Loseries
Dietrich-Bonhoeffer-Ring 14
D-64653 Lorsch

Fax.: +49 6251 585590 (ggbfls. vorher telefonisch benachrichtigen unter +49 6251 585560)
E-Mail: info@ahnen-spuren.de

Die Ware (Sache) ist zurückzusenden an:

Ahnenspuren
Fritz Loseries
Dietrich-Bonhoeffer-Ring 14
D-64653 Lorsch

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten.
Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter "Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise" versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Andernfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei.

Beim Empfang von Leistungen kann es dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen.

Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

Besondere Hinweise

Bei einer Dienstleistung erlischt Ihr Widerrufsrecht vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben, bzw. Sie zwecks vorzeitiger Erfüllung einer Dienstleistung auf Ihr Widerspruchsrecht verzichtet haben.

Ende der gesetzlichen Widerrufsbelehrung

Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Waren und Sachen, die nach Kundenspezifikation angefertigt worden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind.
Darüber hinaus besteht ein Widerrufsrecht nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind.

 

§8 Gewährleistung

 

(a) Der Kunde hat dem Subprovider Mängel unverzüglich anzuzeigen und diesen bei einer möglichen Mängelbeseitigung nach Kräften zu unterstützen, insbesondere alle zumutbaren Maßnahmen zur Datensicherheit zu ergreifen.

(b) Der Subprovider weist darauf hin, dass es nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht möglich ist, Hard- und Software so zu erstellen, dass sie in allen Anwendungskombinationen fehlerfrei arbeitet oder gegen jedwede Manipulation durch Dritte geschützt werden kann. Der Subprovider garantiert nicht, dass vom Subprovider eingesetzte oder bereitgestellte Hard- und Software den Anforderungen des Kunden genügt, für bestimmte Anwendungen geeignet ist, und ferner, dass diese absturz-, fehler- und frei von Schadsoftware ist. Der Subprovider gewährleistet gegenüber dem Kunden nur, dass vom Subprovider eingesetzte oder bereitgestellte Hard- und Software zum Überlassungszeitpunkt, unter normalen Betriebsbedingungen und bei normaler Instandhaltung im Wesentlichen gemäß Leistungsbeschreibung des Herstellers funktioniert.

 

§9 Haftung

 

(a) Der Subprovider haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen.

(b) Der Subprovider haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften.

(c) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Subprovider nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht, und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). In diesen Fällen haftet der Subprovider lediglich in Höhe des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens.

(d) In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung für alle übrigen Schäden, insbesondere Folgeschäden, mittelbare Schäden oder entgangenen Gewinn, ausgeschlossen.

(e) Vorstehende Beschränkungen gelten nicht bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, sowie bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

(f) Soweit die Haftung des Subproviders ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung der Arbeitnehmer, sonstigen Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Subproviders.

(g) Im Anwendungsbereich des Telekommunikationsgesetzes (TKG) bleibt die Haftungsregelung des § 44a TKG in jedem Fall unberührt.

 

§10 Datenschutz

 

Der Subprovider erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Kunden im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Ergänzende Informationen hierzu finden sich in unserer Datenschutzerklärung.

 

§11 Urheberrechte, Lizenzvereinbarungen

 

(a) Der Subprovider räumt dem Kunden, an zur Verfügung gestellter eigener und fremder Software, ein zeitlich auf die Laufzeit des Vertrages beschränktes nicht-ausschließliches (einfaches) Nutzungsrecht ein. Die Übertragung, außer mit Zustimmung des Subproviders im Wege der Vertragsübernahme, sowie die Einräumung von Unterlizenzen an Dritte sind nicht gestattet. Die weitere Nutzung nach Vertragsbeendigung ist nicht erlaubt, Kopien von überlassener Software wird der Kunde nach Vertragsbeendigung löschen.

(b) Für Open Source Programme gelten abweichende Regelungen. Hier finden die jeweils zugehörigen Lizenzbestimmungen Anwendung.

(c) Im Übrigen gelten die Lizenzbestimmungen der jeweiligen Softwarehersteller und, wenn einschlägig, die hersteller- bzw. softwarespezifischen Zusatzbedingungen des Subproviders.

 

§12 Freistellung

 

Der Kunde verpflichtet sich, den Provider im Innenverhältnis von allen etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf rechtswidrigen oder rechtsverletzenden Handlungen des Kunden oder inhaltlichen Fehlern der von diesem zur Verfügung gestellten Informationen beruhen. Dies gilt insbesondere für Urheber-, Marken-, Namens-, Datenschutz- und Wettbewerbsrechtsverletzungen.

 

§13 Anwendbares Recht, Gerichtsstand

 

(a) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Einheitlichen UN-Kaufrechts (CISG).

(b) Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder der Besteller keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, ist Bensheim a.d. Bergstraße ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit der Vertragsbeziehung. Der Subprovider ist darüber hinaus berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

(c) Es gelten das Recht der Bundesrepublik Deutschland und die einschlägigen Regelungen des Rechts der Europäischen Union. Dies gilt gleichermaßen für den Rechtsverkehr via Internet. Im Verkehr mit Endverbrauchern innerhalb der Europäischen Union kann auch das Recht am Wohnsitz des Endverbrauchers anwendbar sein, sofern es sich zwingend um verbraucherrechtlichen Bestimmungen handelt. Ausgeschlossen ist das UN-Kaufrecht (CISG).

 

§14 Sonstiges

 

(a) Alle Informationen und Erklärungen des Subproviders und Anbieters, mit Ausnahme von Kündigungserklärungen, können auf elektronischem Weg an den Kunden per E-Mail an die vom Kunden mitgeteilte E-Mail-Adresse, gerichtet werden. Für Kündigungserklärungen des Subproviders gilt jedoch die Einschränkung des § 5 Abs. d.

(b) Sollte eine Bestimmung des Vertrages unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag eine ausfüllungsbedürftige Lücke enthalten, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht. Gleiches gilt im Falle einer Vertragslücke.

 

Teil 2 besondere Bedingungen

 

§15 Besondere Bedingungen für Domains

 

(a) Sofern der Kunde über den Subprovider eine Domain registrieren lässt, kommt der Vertrag unmittelbar zwischen dem Kunden und der jeweiligen Vergabestelle bzw. dem Registrar zu Stande. Der Subprovider wird hierbei für den Kunden im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsverhältnisses tätig. Es gelten die Bedingungen der jeweiligen Vergabestelle bzw. des Registrars. Beispielsweise für die Denic eG sind dies deren Domainrichtlinien und Domainbedingungen sowie die Preisliste der Denic eG.

(b) Die Registrierung von Domains erfolgt in einem automatisierten Verfahren. Der Provider hat auf die Domainvergabe keinen Einfluss. Er übernimmt deshalb keine Gewähr dafür, dass die für den Kunden beantragten Domains zugeteilt (delegiert) werden können und frei von Rechten Dritter sind.

(c) Der Kunde ist verpflichtet, bei der Registrierung, Übertragung und Löschung von Domains sowie bei der Änderung von Einträgen in den Datenbanken der Vergabestellen in zumutbarer Weise mitzuwirken.

(d) Der Kunde gewährleistet, dass seine Domains und die darunter abrufbaren Inhalte weder gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen noch Rechte Dritter verletzen. Je nach Art der Domain bzw. Zielrichtung der zugehörigen Inhalte sind gleichsam andere nationale Rechtsordnungen zu beachten.

(e) Wird von dritter Seite glaubhaft gemacht, dass Domains oder Inhalte ihre Rechte verletzen, oder gilt ein Rechtsverstoß zur Überzeugung des Subproviders aufgrund objektiver Umstände als wahrscheinlich, kann dieser die Inhalte vorübergehend sperren und Maßnahmen ergreifen, die betreffende Domain unerreichbar zu machen.

(f) Von Ersatzansprüchen Dritter, die auf der unzulässigen Verwendung einer Internetdomain oder der zugehörigen Inhalte beruhen, hat der Kunde den Subprovider freizustellen.

(g) Verzichtet der Kunde gegenüber der jeweiligen Vergabestelle bzw. dem Registrar auf eine Domain, wird er hierüber den Subprovider unverzüglich in Kenntnis setzen.

(h) Die Kündigung des Vertragsverhältnisses mit dem Subprovider lässt den jeweils zwischen dem Kunden und der Vergabestelle bzw. dem Registrar bestehenden Registrierungsvertrag über eine Domain grundsätzlich unberührt. Kündigungsaufträge betreffend das Registrierungsverhältnis sind dennoch an den Subprovider zu richten, da dieser die Domain für den Domaininhaber verwaltet und Mitteilungen des Domaininhabers, einschließlich von Vertragskündigungen, regelmäßig über den Subprovider an die jeweilige Vergabestelle bzw. den Registrar zu leiten sind.

(j) Die Kündigung des Kunden betreffend das Vertragsverhältnis mit dem Subprovider bedarf zur gleichzeitigen wirksamen Kündigung des Registrierungsverhältnisses über eine Domain daher der ausdrücklichen schriftlichen Erklärung des Kunden, dass die Domain (mit-)gekündigt wird und gelöscht werden kann. Ist der Kunde nicht auch der Domaininhaber, bedarf der Kündigungs- bzw. Löschungsauftrag der schriftlichen Einwilligung des Domaininhabers oder Admin-Cs. Dabei gilt als „schriftlich“ in beiden Fällen die gemäß § 5 Abs. d Sätze 1-3 zugelassene Form. 

(k) Die Frist zur Erteilung von Domain-Kündigungsaufträgen an den Provider beträgt für alle Domains in Verbindung mit den Top-Level-Domains .de, .at, .com, .net, .org, .biz, .info, .eu sechs Wochen zum Ende der Laufzeit des Registrierungsverhältnisses, für alle anderen Domains drei Monate.

(l) Insofern verspätete Domain-Kündigungsaufträge wird der Subprovider unverzüglich an die Registrierungsstelle weiterleiten. Klargestellt wird jedoch, dass, falls ein Kündigungsauftrag betreffend den Domain-Registrierungsvertrag durch den Kunden nicht fristgerecht erteilt wird und sich deswegen die Laufzeit der Domainregistrierung gegenüber der Vergabestelle bzw. dem Registrar verlängert, die Vergütungspflicht des Kunden für den Zeitraum der Verlängerung bestehen bleibt.

(m) Kündigt der Kunde zwar das Vertragsverhältnis mit dem Subprovider, trifft jedoch keine ausdrückliche Verfügung, was mit den über den Subprovider bislang registrierten Domains zu geschehen hat, bleibt die Vergütungspflicht für die Domains bis auf weiteres ebenfalls bestehen. Nach ergebnisloser Aufforderung an den Kunden, die an die vom Kunden hinterlegte E-Mail-Adresse geschickt wird, sich innerhalb angemessener Frist schriftlich (§ 5 Abs. d Sätze 1-3) zu den Domains zu erklären, ist der Subprovider berechtigt, die Domains in die direkte Verwaltung der jeweiligen Vergabestelle zu überführen oder die Domains im Namen des Kunden freizugeben. Entsprechendes gilt bei einer Kündigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden durch den Subprovider.

(n) Werden Domains vom Kunden nicht spätestens zum Beendigungstermin des Geschäftsbesorgungsvertrages über die Verwaltung der Domain zwischen dem Kunden und dem Subprovider in die Verwaltung eines anderen Subproviders gestellt, ist der Subprovider berechtigt, die Domains in die direkte Verwaltung der jeweiligen Vergabestelle zu überführen oder die Domains im Namen des Kunden freizugeben. Dies gilt insbesondere auch für den Fall, dass der Kunde zwar im Hinblick auf die Überführung der Domain an einen neuen Subprovider eine Anweisung erteilt hat, diese aber nicht rechtzeitig umgesetzt wird.

 

§16 Besondere Bedingungen für E-Mail-Dienste

 

(a) Der Subprovider bietet nur E-Mail-Weiterleitungsdienste an. E-Mail-Dienste mit eigenen Mail-Konten können nur direkt bei einem Mail-Provider in Anspruch genommen werden, wie z.B. bei Host Europe.

(b) Die Versendung von sog. Spam-Mails ist untersagt. Hierunter fällt insbesondere die Versendung unzulässiger, unverlangter Werbung an Dritte. Bei der Versendung von E-Mails ist es zudem untersagt, falsche Absenderdaten anzugeben oder die Identität des Absenders auf sonstige Weise zu verschleiern. Der Kunde ist verpflichtet, bei kommerzieller Kommunikation diesen Charakter durch eine entsprechende Gestaltung der E-Mail deutlich zu machen und die hierfür geltenden gesetzlichen Vorgaben einzuhalten.

(c) Versendet der Kunde Spam-Mails im Sinne des vorstehenden Absatzes, kann der Subprovider die betreffenden E-Mail-Adressen des Kunden vorübergehend sperren.

 

§17 Besondere Bedingungen für Webhosting und Online-Speicher

 

(a) Der Kunde versichert ausdrücklich, dass die Bereitstellung und Veröffentlichung der Inhalte der von ihm eingestellten Webseiten oder Daten weder gegen deutsches noch sonst einschlägiges nationales Recht, insbesondere Urheber-, Marken-, Namens-, Datenschutz- und Wettbewerbsrecht, verstoßen. Der Provider behält sich vor, Inhalte, die ihm in dieser Hinsicht bedenklich erscheinen, vorübergehend zu sperren. Das Gleiche gilt, wenn der Subprovider von dritter Seite aufgefordert wird, Inhalte auf gehosteten Webseiten zu ändern oder zu löschen, weil sie angeblich fremde Rechte verletzen.

(b) Für den Fall, dass der Kunde den Nachweis erbringt, dass eine Verletzung von Rechten Dritter oder ein sonstiger Rechtsverstoß nicht zu befürchten ist, wird der Subprovider die betroffenen Webseiten Dritten wieder verfügbar machen. Von Ersatzansprüchen Dritter, die auf unzulässigen Inhalten einer Webseite des Kunden beruhen, stellt der Kunde den Subprovider hiermit frei.

 

§18 Besondere Bedingungen für dedizierte und virtuelle Server, sowie WebPacks und Cloud Hosting

 

(a) Die Bereitstellung folgender Dienste ist dem Kunden untersagt:

  • Internet Relay Chat (IRC)-Dienste
  • Anonymisierungsdienste
  • P2P-Tauschbörsen

(b) Hat der Kunde allein Administratorrechte, kann der Subprovider den Server nicht verwalten. Der Kunde ist daher für dessen Inhalt und die Sicherheit des Servers allein verantwortlich. Es obliegt ihm, Sicherheitssoftware zu installieren, sich regelmäßig über bekannt werdende Sicherheitslücken zu informieren und bekannte Sicherheitslücken zu schließen. Stellt der Subprovider Sicherheits- oder Wartungsprogramme zur Verfügung, entbindet dies den Kunden nicht von seiner Pflicht.

(c) Der Kunde ist verpflichtet, seine Server so einzurichten und zu verwalten, dass Sicherheit, Integrität und Verfügbarkeit der Netze, andere Server, sowie Software und Daten Dritter oder des Subproviders nicht gefährdet werden.

(d) Gefährdet ein Kunde mittels seiner Server Sicherheit, Integrität oder Verfügbarkeit von Netzen, andere Server, sowie Software und Daten Dritter oder des Subproviders oder steht der Kunde aufgrund objektiver Umstände in einem solchen Verdacht, ist der Subprovider berechtigt, den Server vorübergehend zu sperren. Dies gilt insbesondere auch für sog. Denial of Service Attacken (DoS-Attacken), die der Kunde über seinen Server ausführt, und auch in dem Fall, dass der Kunde die schädliche Handlung oder den Zustand nicht zu vertreten hat, z.B. wenn der Server des Kunden manipuliert und von Dritten benutzt wird. Eine vorsätzliche Handlung des Kunden berechtigt den Subprovider zu einer fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses ohne vorhergehende Abmahnung.

(e) Werden über den Server Spam-Mails (siehe Abschnitt Besondere Bedingungen für E-Mail-Dienste) versendet, kann der Subprovider den Server ebenfalls vorübergehend sperren.

(f) Sofern nicht abweichend vereinbart, ist der Subprovider zur Sicherung von Kundendaten nicht verpflichtet. Beauftragt der Kunde den Subprovider mit der Datensicherung, hat der Kunde die vom Subprovider gesicherten Daten auf Vollständigkeit und Geeignetheit zur Datenrekonstruktion zeitnah und in regelmäßigen Abständen zu überprüfen. Unregelmäßigkeiten hat der Kunde dem Subprovider unverzüglich mitzuteilen.

 

15.12.2011

 

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