Administration Domains of 1785

Following all Legal Administration District of East Prussia about 1785 are listed.

Fourth Part of "Vollständige Topographie des Königreichs Preußen" by Johann Friedrich Goldbeck, 1785 (in German)

von der Rechtspflege in den Königlichen Domainen-Aemtern.

Unter der Gerichtsbarkeit der Königlichen Domainen-Aemter stehen alle Königlichen Vorwerke, Bauer- und Schaarwerksdörfer, imgleichen alle Cölmische- und Erbfreygüter und Dörfer, die wenigen Cölmischen Güter ausgenommen, die zur eigenen Gerichtsbarkeit privilegirt worden oder Städtische Kämmereygüter sind. Auch stehen die Besitzer Cölmischer Güter, wenn sie nicht zu den Eximirten gehören, nicht allein in realibus, sondern auch für ihre Person unter der Gerichtsbarkeit des Domainen-Amtes. Zu den Eximirten gehören alle Königliche Bediente, imgleichen alle karakterisirte Personen, als welche mit ihren Familien unter der Gerichtsbarkeit der Obergerichte stehen, wenn sie gleich auf solchen Gütern oder Gründen wohnen, die der Gerichtsbarkeit eines Domainen-Amtes unterworfen sind. Die Königlichen Land-Kirchen nebst den dazu gehörigen Kirchen- und Schulen-Bedienten und deren Familien, wie auch die zu den Kirchen gehörigen Aecker und Grundstücke stehen ebenfalls unter der Gerichtsbarkeit der Obergerichte; doch steht es ihnen sowohl als den vorerwehnten Eximirten frey sich der Rechtspflege der Königlichen Domainen-Aemter zu bedienen.

Zur Rechtspflege für die unter der Gerichtsbarkeit der Königlichen Domainen-Aemter stehenden Distrikte sind im Jahr 1770 Königliche Domainen-Justitz-Aemter angordnet worden. Es sind nehmlich, da nicht jedes Amt die erforderliche Beschäftigung und den nöthigen Unterhalt einem Justitiario gewähret, verschiedene in der Nähe belegene Domainen-Aemter in Absicht der Justitz-Pflege kombinirt und dergestalt einander einverleibt werden, daß jedes Domainen-Amt zugleich ein besonderes Justitz-Amt ausmacht. Jedem Kreise, zu welchem mehr oder weniger Domainen-Aemter nach dem Verhältniß ihrer Größe geschlagen sind, ist ein besonderer Justitz-Beamter und Aktuarius vorgesetzt. Jedes Domainen-Justitz-Amt besteht also aus dem Oekonomie-Beamten und den beyden Justitz-Bedienten des Kreises. Von diesen beyden Justitz-Bedienten werden mit Zuziehung des Oekonomie-Beamten, in einem jeden Amte wenigstens alle 4 Wochen, 2 bis 3 Tage nach einander Gerichtstage gehalten, wie denn auch in einem jeden Amte eine besondere Registratur von Justitz-Sachen geführet wird. Der Oekonomie-Beamte hat mit der Administration der Justitz nichts zu thun, welche allein dem Justitz-Beamten und Aktuario überlassen bleibt; dagegen hat er die Direktion in allen Polizey- und ökonomischen Sachen, hat auf den Gerichtstagen Sitz und Stimme, unterschreibt mit dem Justitz-Beamten, mit welchem er nach der Anciennität den Rang hat, gemeinschaftlich alle Ausfertigungen, führt mit demselben die Aufsicht über die Depositen-Gelder und hat alle Sachen, die nicht die eigentliche Verwaltung der Justitz betreffen, gemeinschaftlich mit dem Justitz-Beamten zu bearbeiten.

Diese Domainen-Justitz-Aemter stehen in eigentlichen Justitz-Sachen als Untergerichte unter denjenigen Ober-Landes-Justitz-Collegien, zu deren Departement sie gehören. In ökonomischen oder Kameral- und Kommerzien-Justitz-Sachen stehen sie dagegen unter dem bey jeder Krieges- und Domainen-Cammer im Jahr 1782 angeordneten Justitz-Deputations-Collegio, welches unter dem Präsidio eines Cammer-Direktors aus 2 Cammer-Justitiaren und 2 Aßistenz-Räthen besteht. Von diesem Collegio werden die Akten in der dritten Instanz an das General-Direktorium in Berlin zum anderweitigen Erkenntniße des demselben zur Gerichtsverwaltung beygeordneten Ober-Revisions-Collegii aller Kameral- und Kommerzien-Justitz-Sachen versandt.

Noch ist in Ansehtung der Domainen-Justitz-Aemter folgendes anzumerken. In denjenigen Justitz-Aemtern, unter welchen die zum Strand-Amte in Palmnicken gehörigen Leute theils wohnen, theils ansäßig sind, hat das Justitz-Amt über dergleichen Leute ebenfals, jedoch mit Zuziehung des Strand-Amts, die Jurisdiktion zu exerciren; alle Bernstein-Sachen dagegen gehören lediglich für das zu Fischhausen etablirte Bernstein-Gericht. In Ansehung des Königlichen Stutt-Amtes Trakehnen hat der Königliche Administrations-Beamter desselben die bisher gehabte Gerichtsbarkeit dergestalt behalten, daß das Königliche Stuttamt zu keinem Justitz-Aemter-Kreise geschlagen ist; jedoch muß der Beamte bey Rechts-Sachen den nächsten Justitz-Beamten zuziehen und mit ihm darin gemeinschaftlich nach Ordnung der Rechte erkennen. In der dem Könige gehörigen Polnischen Herrschaft Tauroggen wird die Jurisdiktion von den Justitz-Bedientenn des Ragnitischen Kreises so wie in andern Königlichen Domainen-Aemtern versehen, doch dergestalt, daß daselbst nach den Polnischen Rechten und Statuten verfahren wird. In Ansehung der andern dem Könige gehörigen Polnischen Herrschaft Serrei ist es, da sie 12 Meilen von der Grenze liegt, bey der bisherigen Prozeß-Form nach Polnischen Rechten geblieben, so daß der General-Pächter dieser Herrschaft die Gerichtsbarkeit selbst ausübt.

The royal Domain Legal District and the Domain Legal Offices:

Legal Domain Residence of District with no office
Allenstein x
Angerburg x
Arys x
Balga  
Ballgarden  
Bartenstein  
Barthen  
Baublen  
Behlenhof  
Bischofsburg  
Brakupöhnen  
Brandenburg x
Braunsberg x
Bredauen  
Budupöhnen  
Budwetschen  
Buylien  
Caimen  
Caporn  
Carben  
Clemmenhof  
Czichen  
Czimochen  
Dantzkehmen  
Dinglaucken  
Dirschkeim  
Dolstädt  
Dörschkehmen  
Drygallen  
Fischhausen x
Frauenburg  
Friedrichsberg x
Friedrichsfelde  
Gaudischkehmen  
Georgenburg  
Gerdauen  
Gerskullen  
Gilgenburg  
Goldap1 x
Göritten  
Grumbkowkeiten  
Grünhoff  
Gudwallen  
Gumbinnen1 x
Gutstadt  
Heidekrug  
Heilsberg x
Heinrichswalde  
Hohenstein  
Insterburg x
Insterburg (Fürstl. Amt Norkitten)  
Johansburg  
Jurgaitschen  
Kalthof  
Karschau  
Kassigkehmen  
Kattenau  
Kiauten  
Kobbelbude  
Königsfelde  
Kragau  
Kuckernese  
Kussen  
Labiau x
Lappöhnen  
Laptau  
Laukischken  
Lesgewangminnen  
Liebemühl  
Liebstadt  
Linkuhnen  
Löbgallen  
Lochstädt  
Lötzen  
Lyck x
Mattischkehmen  
Mehlauken x
Mehlsack  
Memel x
Mensguth  
Morungen x
Moulienen  
Nassawen  
Natangen  
Neidenburg x
Neuhausen x
Neuhof  
Oletzko x
Ortelsburg x
Osterode  
Petersdorf  
Pillkallen1 x
Plicken  
Polommen  
Popiollen  
Preussisch-Eylau  
Preussisch-Holland x
Preussisch-Mark  
Pröckuls  
Ragnit x
Rastenburg x
Reformiertes Kirchenamt Spannegeln  
Rhein  
Rössel  
Rossitten  
Ruß x
Saalau  
Salfeld  
Schaacken  
Schnitken  
Schreitlaucken  
Seeburg  
Sehesten  
Serrey  
Soldau  
Sommerau  
Sperling  
Stallupönen1 x
Stanaitschen  
Stradaunen  
Szirgupöhnen  
Tapiau x
Taplacken  
Tauroggen  
Tilse1 x
Tollmingkehmen  
Trakehnen  
Uderwangen x
Uschpiaunen  
Waldau  
Waldaukadel  
Wandlacken  
Wartenburg  
Weedern  
Wehlau  
Willemberg  
Winge  
Wormditt  

 

1 In these places no legal administration office has been installed. They only gave the name for the Legal Administration District.

 

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