Die Taufregister von Gilge von 1731 bis (ca.) 1840

von Witold Peuster

Die Auswertung erfolgte unter Verwendung der Mikrofilme Nr. B 959 (alphabetisches Register), B 957 (Taufregister 1765–1840 – mit Lücken) und B 958 (Taufregister 1804–1820) der „Deutschen Zentralstelle für Genealogie“ in Leipzig (Sächsisches Staatsarchiv).

I. Vorbemerkung in eigener Sache

Die vorliegende Veröffentlichung soll es dem Benutzer ermöglichen, die Kirchenbücher einer kleinen Gemeinde des ehemaligen deutschen Ostens in etwas gefälligerer Form auswerten zu können – ein kleiner Mosaikstein bei dem Versuch, schwer lesbare Dokumente der Vergangenheit vor dem Abdriften in die Vergessenheit zu bewahren. Die Arbeit richtet sich in erster Linie an Familienforscher, die ihre Ahnenreihen nachverfolgen möchten, soll aber in gleicher Weise auch dem Wissenschaftler als Grundlage dienen, einen raschen Überblick über die Gegebenheiten des konkreten Sprengels zu erlangen.

Die Auswertung der Taufregister von Gilge soll ihrer Zielsetzung gemäß allen zur Verfügung stehen, die sich mit der Materie befassen wollen, und je mehr sie bei der privaten Recherche wie bei der wissenschaftlichen Auswertung Verwendung findet, um so mehr erfüllt sich ihr Zweck. Konkret soll das besagen: Insbesondere der Wissenschaftler mag, so er möchte, die Daten auch umfänglich erfassen und für seine eigenen Zwecke verwerten – „Abkupfern“ ist also durchaus gestattet –, doch gebietet es ggf. die akademische Korrektheit, die Quelle zu benennen.

II. Allgemeines

Anders als bei anderen Kirchengemeinden des nördlichen Ostpreußens ist von Gilge relativ wenig erhalten. Tauf-, Eheschließungs- und Sterberegister liegen – und auch das mit Lücken – nur für die Zeit von Mitte der 1760er Jahre bis 1820 vor. Doch glücklicherweise für alle (Ahnen-)Forscher ist um 1847 ein alphabetisches Register erstellt worden, in dem – auf der Grundlage der damals offenbar noch vollständig erhaltenen Taufbücher – alle Geburten der Jahre 1731–1840 erfasst sind.

Das alphabetische Register wird hier vorgelegt, wobei ein umfassender Abgleich mit den vorhandenen Original-Taufbüchern vorgenommen wurde. Dabei wurden nicht nur zahlreiche Fehler korrigiert, die dem Verfasser des alphabetischen Registers unterlaufen sind, sondern auch einige Dutzend Geburtseinträge, die im Register übersehen wurden, im Original-Taufbuch aber enthalten sind, mit erfasst. Ergänzt wurden schließlich alle (im Register nicht berücksichtigten) Taufdaten sowie die Berufe der Kindesväter, soweit diese im Taufbuch angegeben sind. An zahlreichen Stellen wurden zusätzlich redaktionelle Vermerke gemacht, wenn Zusammenhänge durch Querverweise aufgezeigt oder unklare/missverständliche Punkte verdeutlicht werden konnten.

Die Veröffentlichung behandelt in einem Exkurs auch zahlreiche Geburten, die in angrenzenden Kirchengemeinden stattfanden, bei denen aber die Taufe in Gilge erfolgte und die deshalb im alphabetischen Register nicht berücksichtigt wurden. Betroffen sind Geburten aus den Ortschaften Sussimilken, Szaugszten und – in besonderem Maße – Tawe (Kirchspiel Inse).

III. Redaktionelle Hinweise

1. Bedeutung des Wortes „Register“

Zur Terminologie sei hervorgehoben, dass in den redaktionellen Anmerkungen des nachfolgenden Textes unter „Register“ stets das alphabetische Register gemeint ist. Die originalen Vorlagen, die üblicherweise auch als (Tauf-)„Register“ bezeichnet werden, sind hier in Abgrenzung zum alphabetischen Register ausschließlich als „(Original)-Taufbuch“ oder schlicht als „Taufbuch“ bezeichnet.

2. Kursivsetzungen

Sämtliche redaktionellen Einschübe und Anmerkungen – also solche Angaben, die sich nicht in der Original-Vorlage des alphabetischen Registers befinden – wurden kursiv gesetzt. Das gilt insbesondere für die Taufdaten, die – soweit bekannt und lesbar – bei jedem Geburtsdatum in Klammern hinzugesetzt wurden, wie auch für die zahlreichen erläuternden Angaben.

Kursivsetzungen gibt es darüber hinaus nur dann, wenn ein Name (oder ein Datum) einmal zwar wahrscheinlich, aber nicht ausreichend sicher lesbar war. Erschien ein Name völlig unlesbar, so wurde seitens der Redaktion ein „(unl.)“ für „unleserlich“ gesetzt.

3. Der Buchstabe „g“

Die originalen Taufbücher wurden, soweit vorhanden, vollständig mit dem alphabetischen Register abgeglichen. Um kenntlich zu machen, dass ein solcher konkreter Abgleich vorgenommen wurde, ist bei jeder Geburtszeile hinter den Namen ein hochgestelltes „g“ (für „geprüft“) gesetzt worden.

4. Klammern

Runde Klammer sind durchgängig dort verwendet worden, wo ein abgekürzter Name (oder ein abgekürztes Wort) ausgeschrieben wurde – etwa „Joh(ann)“, wenn im alphabetischen Register nur ein „Joh.“ steht.

5. „sic!“

Gelegentlich kommt es vor, dass ein Eintrag fehlerhaft gewesen sein dürfte oder definitiv ist, wenn etwa eine Geburt an einem 31.4. oder einem 31.9. stattgefunden haben soll. Damit klargestellt ist, dass der Fehler schon in der Vorlage steht (und es sich nicht etwa um einen redaktionellen Fehler der vorliegenden Bearbeitung handelt), ist dies – akademischen Gepflogenheiten folgend – jeweils mit einem in runden Klammern nachgestellten „sic!“ (= lat. „so“) gekennzeichnet.

6. Redaktionelle Ergänzungen

Der wichtigste Komplex redaktioneller Ergänzungen betrifft die des Datenmaterials. Sämtliche Geburten, die – obwohl im originalen Taufbuch vorhanden – im alphabetischen Register nicht auftauchen, wurden hier mit erfasst.

Soweit es Kinder von Eltern betrifft, die im alphabetischen Register mit weiteren Kindern erfasst sind, wurde der ergänzende Eintrag innerhalb der Aufzählung der Kinder an der chronologisch passenden Stelle eingeschoben.

Es kommt freilich auch vor, dass schon die Eltern selbst nicht berücksichtigt sind, weil sie nur ein Kind hatten, dessen Geburt bei Zusammenstellung des alphabetischen Registers übersehen wurde, oder weil gar alle Geburten dieser Eheleute im Register fehlen. In derlei Fällen ist die redaktionelle Ergänzung unter Beachtung der generellen Systematik erfolgt, die innerhalb eines Buchstabenblocks – maßgebend ist insoweit der Anfangsbuchstabe des väterlichen Nachnamens bzw. bei nichtehelichen Geburten der Anfangsbuchstabe im Nachnamen der Mutter, wenn diese allein aufgeführt ist – auf die chronologische Reihenfolge abstellt, die ihrerseits vom Geburtsdatum des – einzigen bzw. ersten – Kindes abhängt; die ergänzenden Angaben über nicht berücksichtigte Eltern nebst Kind(ern) sind also dort erfolgt, wo der Eintrag, wäre er denn erfolgt, im Register gestanden hätte.

Das alphabetische Register wurde auch an den Stellen durch redaktionelle Zusätze ergänzt, in denen das Taufbuch weiter gehende Angaben enthält. Das gilt zum einen für die Taufdaten, die im alphabetischen Register (nahezu) vollständig fehlen, darüber hinaus aber auch für den Beruf des Vaters. In diesem Zusammenhang ist freilich festzuhalten, dass der Beruf im Original-Taufbuch nicht überall angegeben (oder ggf. nicht überall lesbar) ist.

Ergänzungen des alphabetischen Registers finden sich ferner in den zahlreichen Fällen, dass bei nichtehelichen Geburten der Erzeuger nicht aufgeführt ist, während das Taufbuch ihn sehr wohl erwähnt.

7. Anmerkungen

Redaktionelle Anmerkungen sind – wie alles, was nicht in der Vorlage des alphabetischen Registers steht – kursiv gesetzt, und zwar stets innerhalb von runden Klammern. Bezieht sich die Anmerkung auf die Eltern oder die Familie insgesamt, so steht die Anmerkung unterhalb der „Kopfzeile“ mit ihren Angaben zu den Eltern und ihrem Wohnort, anderenfalls – sofern sie sich lediglich auf eine bestimmte Geburt bezieht – unmittelbar unter dem jeweiligen Eintrag.

Auch das alphabetische Register enthält gelegentlich Zusätze und Anmerkungen; diese sind aber nicht kursiv gesetzt. Die meisten dieser Anmerkungen befinden sich hinter Geburtsdaten von Kindern und enthalten – neben kryptischen Abkürzungen – ihrerseits ein Datum, bei dem es sich in aller Regel um das Sterbedatum des jeweiligen Kindes handeln dürfte.

Redaktionelle Anmerkungen wurden stets dort gesetzt, wo – wie schon der Name sagt – etwas „anzumerken“ war. Das kann sich sowohl auf Widersprüche zwischen Original-Taufbuch und alphabetischem Register beziehen – der Wohnort der Eltern war etwa bei einer konkreten Geburt nicht mehr der, der in der „Kopfzeile“ als solcher genannt war – als auch auf den (in solchen Fällen meist miserablen) Zustand der Vorlage; ebenso finden sich Anmerkungen, wenn vordergründig Unverständliches erläutert werden konnte oder wenn Querverweise zwischen einzelnen Einträgen möglich waren.

Manchmal sind redaktionelle Anmerkungen auch erfolgt, wenn sich Erwähnenswertes aus anderen Quellen ergab. Denn ebenso wie die Taufbücher von Gilge da und dort Erkenntnisse bieten, die für die Kirchenbücher anderer Sprengel wertvolle Aufschlüsse geben, lassen sich den Registern anderer Kirchspiele im Einzelfall Erkenntnisse für die Bevölkerung von Gilge entnehmen. Soweit solche Erkenntnisse vorlagen, wurden sie hier durch redaktionelle Anmerkung mitgeteilt; derlei Anmerkungen sind freilich – dies sei ausdrücklich hervorgehoben – gewissermaßen nach dem Zufallsprinzip erfolgt und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.


Die alphabetischen Register

Die einzelnen alphabetischen Register finden Sie in der linken Spalte auf grünem Grund unter der Rubrik "übersicht", sofern Sie als Portal-Mitglied angemeldet sind.

 

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